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Ob sich Eltern aktiv mit ihrer Meinung einbringen, die Schule ihres Kindes bei Schulveranstaltungen unterstützen, Schülerinnen und Schüler bei Schulfahrten begleiten oder sich als Expertin oder Experte engagieren, die Möglichkeiten der Beteiligung und Mitgestaltung sind vielfältig.
Eine Schule lebt davon, dass Lehrkräfte, pädagogisches Personal des Ganztags und der Betreuung, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler eigene Ideen formulieren und einbringen können. In verschiedenen Gremien, die im Schulmitwirkungsgesetz vorgeschrieben sind, können Eltern in der Schule mitarbeiten und Schule mitgestalten:
Die Klassenpflegschaft
Die Klassenpflegschaft berät die Schule bei der Bildungs- und Erziehungsarbeit in einer Klasse. MitgliederInnen sind die Erziehungsberechtigten der Kinder einer Klasse. Zu Beginn des Schuljahres wählen sie für die Dauer eines Jahres eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Sie sind bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten und Festen eine große Unterstützung.
Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien.
Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regel ein bis zweimal im Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, bis zu drei Stellvertreter/innen sowie die Elternvertretung für die Schulkonferenz.
Schulpflegschaftsvorsitzende: Frau Strumann
Stellvertreterin: Frau Remp
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule und wird bei uns aus 6 Eltern und 6 Lehrkräften gebildet. Sie werden von der Schulpflegschaft bzw. Lehrerkonferenz für die Dauer eines Jahres gewählt. Vorsitzende ist die Schulleiterin, aber ohne Stimmrecht. Allerdings entscheidet bei Stimmengleichheit ihr Votum. Die Schulkonferenz berät über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in unserer Schule, gibt Empfehlungen zu Unterrichtsinhalten und Methoden, der Unterrichtsverteilung und Leistungsbewertung. Sie entscheidet in wichtigen Punkten, z.B. die Einführung von Lernmitteln, Anregungen an den Schulträger, Planung von Veranstaltungen, Erlass einer Schulordnung. Das Schulgesetz NRW (SchulG) regelt diese Mitwirkung im Einzelnen.